GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Alles im grünen Bereich
Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen
Die Ausarbeitung und Verbesserung von Gefährdungsbeurteilungen liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmers bzw. einer Führungskraft, um wesentliche Gefahren zu erkennen und um die Gewissenhaftigkeit bezüglich des Arbeitsschutzes zu belegen. Gesetzliche Grundlage ist hierbei die §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses Projekt ist, mit Blick auf die Unternehmensgröße und die Vielschichtigkeit, aufwändig und differenziert. Nicht immer ist der Unternehmer bzw. eine Führungskraft hierzu umfänglich in der Lage. FoxShield als Berater für den Arbeitsschutz legen wir daher nahe, der Gefährdungsbeurteilung eine stabile Regelung der betrieblichen Verantwortung voranzustellen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein PFLICHTDOKUMENT für jeden Betrieb!
Die folgenden Arbeitsschutz Verordnungen konkretisieren die gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) inkl. Explosionsgefahren (Ex-Schutz-Dokument)
- Gefahrstoffverordnung (GefSoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV) inkl.
- Technischen Regel biologische Arbeitsstoffe TRBA 250
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Maßgabe der Leit-Merkmal-Methode (LMM)
- Lärm- und Vibrationsverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Notfallsituationen und Alleinarbeiten
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestimmte Regelungen und Anweisungen zur Sicherheit sind schriftlich festzuhalten. Dies erfolgt in der Regel auf Basis zweckmäßiger sogenannter Betriebsanweisungen. Insbesondere relevante Sachverhalte sind in dieser Weise zu lenken.
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