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Brandschutzbeauftragter

Wir gehen für sie durchs Feuer

Fachkraft für Brandschutz im Detail 

 

Der Brandschutz in Ihrem Unternehmen ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes. Zudem schafft er verlässliche Verhältnisse mit Blick auf das Baurecht und bei Ihrem Versicherungsschutz. Die Abwicklung von Gebäudeversicherungs- oder Inventarschäden wird erleichtert. Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Beratung zur Vorbeugung von Brandherden und die daraus resultierenden Maßnahmen.

Gesetzliche Grundlagen zur Forderung eines Brandschutzbeauftragten

Die Forderung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus den folgenden gesetzlichen Grundlagen:

  • Brandschutzes Muster-Bauordnung (MBO)
  • Muster-Verkaufsstätten-Verordnung (länderspezifisch geregelt)
  • Muster-Industriebau-Richtlinie (ab. 5.000 qm Geschossfläche)
  • Sonderbauverordnung (länderspezifisch geregelt)

Weitere Gründe zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

Forderungen zur Beratung durch einen Brandschutzbeauftragten können sich auch ergeben durch:

  • Feuerversicherer für das Gebäude sowie das Inventar als Voraussetzung der Schadendeckung
  • Sonderauflagen der Bauaufsichtsbehörde als Voraussetzung für die Genehmigung zum Betrieb
  • Präventionsforderungen seitens bedeutender Auftraggeber bzw. Kunden

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Unser Tipp: Verbinden Sie die betriebsärztliche Betreuung mit einer unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Komplett-Paket und sparen somit weitere Kosten.